NEUE REGELUNG AB 01.06.2026
für Mitglieder, Mieter und Gastschützen
Gehörschutz- & Schutzbrillenpflicht auf ALLEN Schießständen
Auf den Kurswaffenständen gilt die Pflicht zum Tragen von Gehörschutz und Schutzbrille bereits seit jeher.
Ab dem 01.06.2026 gilt die Schutzbrillenpflicht zusätzlich auch auf dem Langwaffenstand.
Die bestehende Gehörschutzspflicht bleibt unverändert.
Normale Sehhilfen können auf eigene Verantwortung getragen werden, gelten jedoch nicht als gleichwertiger Schutzersatz für eine geprüfte Schutzbrillen.
SICHERHEIT GEHT VOR - Schützt Augen und Gehör !
Die Standbetreiber
