Schutzbrille & Gehörschutzspflicht

NEUE REGELUNG AB 01.06.2026

 

für Mitglieder, Mieter und Gastschützen

 

Gehörschutz- & Schutzbrillenpflicht auf ALLEN Schießständen

 

Auf den Kurswaffenständen gilt die Pflicht zum Tragen von Gehörschutz und Schutzbrille bereits seit jeher.

 

Ab dem 01.06.2026 gilt die Schutzbrillenpflicht zusätzlich auch auf dem Langwaffenstand.

 

Die bestehende Gehörschutzspflicht bleibt unverändert. 

 

Normale Sehhilfen können auf eigene Verantwortung getragen werden, gelten jedoch nicht als gleichwertiger Schutzersatz für eine geprüfte Schutzbrillen.

 

SICHERHEIT GEHT VOR - Schützt Augen und Gehör !

 

Die Standbetreiber


 

Schützengilde 1926 Altenhaßlau e.V.

 

Schützenhaus und Schießstand: siehe Anfahrt

 

POSTANSCHRIFT:

Schützengilde 1926 e.V. Altenhaßlau

Postfach 1108

63551 Gelnhausen

 

KONTAKT:

E-Mail: [email protected]

Tel.: 0176/47 773 699